Achtung, neue Maßnahme!

12.02.2024 bis 21.06.2024

Schulungsräume:

Im HAG-Quartier
Team PAS-st perfekt (5. OG)
Rigaer Straße 1,
28217 Bremen

Büro:

Team PAS-st perfekt
Kohlmannstr. 4,
28359 Bremen

E-Mail:

team@pas-stperfekt.de

Telefon:

0172 3176285 / 0163 2428342

Unsere Maßnahme für Ihren Neustart ins Berufsleben

(nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III)

Das Ziel unserer Maßnahme ist es, den einzelnen Teilnehmer zu stärken, seine Ressourcen zu aktivieren, alte Verhaltensmuster zu durchbrechen, um schließlich, selbstgesteckte Ziele zu erreichen. Jeder TN erlernt eigenverantwortlich Bewerbungen zu erstellen, nach geeigneten Stellen zu recherchieren und Kontakt zu Unternehmen aufzubauen.

Viele Maßnahmenschritte sind individuell zugeschnitten und jeder TN hat bei Problemen immer einen Coach an seiner Seite.

Wir besichtigen Firmen, um uns gezielt ein Bild von Berufsfeldern, Arbeitsabläufen zu machen. Auf Jobmessen werden erste Kontakte geknüpft, Erlerntes umgesetzt.

Es wird Berufsfachvokabular vermittelt und Arbeitsverträge werden näher betrachtet.
In den Einzelcoachingstunden werden Bewerbungsstrategien erlernt.

Der Übergang ins Unternehmen erfolgt in einem begleiteten „Softstart“, um dem TN und dem Unternehmen größtmögliche Sicherheit zu geben. 
 Unser Ziel ist es, dass unsere TN langfristig im Arbeitsmarkt Fuß fassen und in den ausgesuchten Unternehmen verbleiben.

Diesen Weg möchten wir mit Ihnen voller Zuversicht beschreiten, unser Wissen, Können und unsere zahlreichen Kontakte zu Bremer Unternehmen einbringen!

  • Maßnahmendauer:
    16 Wochen
  • Maßnahme – Modul 1 Neustart ins Berufsleben: 
    480 Gruppenstunden
  • Ergänzungsmöglichkeit durch Maßnahme – Modul 2 Neustart ins Berufsleben:
    34 Einzelstunden zur individuellen Unterstützung
  • Jedes Modul kann auch als Einzelmodul gewählt werden!

  • Unsere Gruppenräume: 
    Rigaer Straße 1 (3. OG),
    28217 Bremen
  • Zugangsvorraussetzungen:
    Sprachniveau ab A2
    Alter über 18 Jahre

Für diese Maßnahme gilt die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungseinrichtungen nach § 4 Nr. 21 a) bb)